(Arbeits-)Recht und (Selbst-)Management für Führungskräfte

Den Ansprüchen der Stakeholder gerecht werden
ist das eine, die Rolle für sich selbst gestalten ist
das andere. Arbeitsrecht und Selbstmanagemen für Führungskräfte

Wenn Sie als leitende/-r Angestellte/-r tätig
sind, sind Sie es nicht unbedingt im rechtlichen Sinnedas gilt unabhängig davon, was in Ihrem Anstellungsvertrag steht. Sie sollten Ihre Situation kennen. Für Ihr Anstellungsverhältnis können sehr unterschiedliche Regeln gelten.

Als Geschäftsführer/-in oder Vorstandsmitglied
haben Sie als Organ dienstvertragliche Verantwortung. Machen Sie sich die Unterschiede zum Arbeitsvertrag bewusst, sie sind erheblich. Sie unterliegen anderen Pflichten, Sie haben andere Recbte, Sie haben aber auch andere Risiken.

Wenn Beförderungen zum/-r leitenden Angestellten oder zum Organ
bevorstehen, sollten Sie vor einer Vertragsunterzeichnung nicht nur wissen, worauf Sie zum eigenen Schutz achten müssen. Sie sollten auch wissen, was für Sie als Verhandlungspartner/-in in der neuen Rolle möglich und sinnvoll ist.

Als leitende/-r Angestellte/-r, Geschäftsführer/-in oder Vorstandsmitglied
ist auf dem schmalen Grad zwischen Effizienz und Effektivität im Tagesgeschäft, Interessen der Stakeholder und persönlichen Haftungsrisiken individuelles Selbst- und Risikomanagement gefragt. Nutzen Sie Rechts- und Praxiskompetenz, um dem nicht nur mit rechtlichem, sondern auch mit praktischem Management gerecht zu werden.

Wenn Sie als ltd’e/-r Angestellte/-r oder Organ ausscheiden,
geht es nicht nur um mögliche Abfindungen. Es geht auch darum, wie Sie sich als Manager/-in vor nachträglichen Ansprüchen schützen, wie Sie eigene Ansprüche sichern, und wie Sie sich auf dem Arbeitsmarkt positionieren. Hier ist eine persönliche Strategie gefragt.

Hilfreich für jeden, wenn regelmäßige Gehaltssüberprüfungen im Anstellungsvertrag vorgesehen sind:
> regelmäßige Gehaltsüberprüfung im Anstellungsvertrag vereinbart – Was haben Sie davon?

Immer hilfreich zur Reflektion:
> Coaching

Im eigenen Interesse und zur Führung anderer:
> Für Arbeitgeber: Arbeitsrecht, Organisationsberatung, Personalmanagement
> Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht