Bezahlen im Internet – müssen dafür zusätzliche Kosten gezahlt werden?

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Beim Online Kauf werden in der Regel mehrere Zahlungsmöglichkeiten angeboten. Von diesen sind wiederum einige kostenlos, andere kosten. Kunden müssen hier genau prüfen.!


⇒ Fall


In einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München stellte ein Anbieter vier Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Lastschrift, Kreditkarte, PayPal und Sofortüberweisung. Die Zahlungsmöglichkeiten PayPal und Sofortüberweisung waren mit zusätzlichen Kosten verbunden, Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte war ohne zusätzliche Kosten möglich. Der Anbieter war deshalb auf Unterlassung verklagt worden, für PayPal und Sofortüberweisung Kosten zu erheben. Die Klage wurde vom (OLG) abgewiesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2021 wie das (OLG) entschieden.
 Erläuterung und Bewertung der Entscheidung
Bei Zahlungen per Lastschrift und Karten einschließlich Kreditkarten sind zusätzliche Kosten eindeutig verboten; bei Lastschriften ist das so, weil es sich dabei um SEPA Überweisungen handelt, § 270a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Karten sind in der Vorschrift auch ausdrücklich als Zahlungsmethode genannt, die kostenlos sein muss.
Bei Sofortüberweisungen wird von manchen Anbietern eine direkte Überweisung vom eigenen Konto angeboten, bei anderen Anbietern wird auch dafür ein Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet. Bei Zahlungen über PayPal kann es sein, dass sie über das PayPal Konto selbst erfolgen oder wegen eines fehlenden Guthabens von einem anderen Konto von PayPal abgebucht werden. Bei PayPal und Sofortüberweisung wird über die Zulässigkeit zusätzlicher Kosten gestritten. So hatte die Vorinstanz – das Landgericht (LG) München – anders als das (OLG) der Klage stattgegeben; insbesondere bei Sofortüberweisungen sei es dabei gleichgültig, ob diese direkt vom eigenen Konto oder über einen Zahlungsdienstleister erfolgt; auch andere LG´ e haben schon so entschieden.
Ist die gegenteilige Entscheidung des OLG München nicht unverständlich, weil es doch eigentlich gar keinen Unterschied zwischen Zahlungen über PayPal oder per Sofortüberweisung einerseits und den kostenlosen Zahlungen per Lastschrift oder Karten gibt?  Denn auch Zahlungen über PayPal oder per Sofortüberweisung führen zu SEPA Zahlungen. Das OLG hat seine Entscheidung damit begründet, dass bei der Wahl von PayPal oder Sofortüberweisung ein Zahlungsauslösedienst im Hintergrund ausgelöst wird, bevor es zur eigentlichen Zahlung kommt; das ist richtig, als Kunde kann man das wahrnehmen. Und dieser Zahlungsauslösedienst kostet nach dem OLG Geld, das der Anbieter auf den Kunden abwälzen darf.
Dagegen kann man einiges einwenden, zum Beispiel, dass gar nicht klar ist, ob die Kosten tatsächlich und ggf. in welcher Höhe für den Zahlungsauslösedienst oder doch nur für die Lastschrift anfallen. Oder man kann dagegen halten, dass es im BGB eine einheitliche Definition gibt, was ein Zahlungsauftrag ist – nämlich „jeder Auftrag, den ein Zahler seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs entweder unmittelbar oder mittelbar über einen Zahlungsauslösedienstleister oder den Zahlungsempfänger erteilt (§ 675f BGB); müssen dann nicht sämtliche Zahlungsmöglichkeiten gleich behandelt werden?
Gegen das Urteil des OLG war beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt worden; im Jahr 2021 hat der BGH wie das OLG entschieden: Für Zahlungen über PayPal dürfen zusätzliche Kosten erhoben werden; für Zahlungen per Sofortüberweisung gilt dasselbe, wenn ein Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet ist.
Die Bedenken gegen diese Entscheidung sind dieselben, wie gegen die OLG Entscheidung. Es kommt hinzu, dass damit ausgerechnet die Kunden benachteiligt werden, die keine Kreditkarte erhalten können und deshalb per Sofortüberweisung zahlen.