Inkasso Forderung abwehren – Was geht und was nicht geht

Inhaltsverzeichnis

Vielleicht hat der Brief eines Inkossounternehmens schon Panik ausgelöst, ein mulmiges Gefühl wahrscheinlich allemal.
Kein Wunder bei solchen Formulierungen, die man immer wieder findet: „ Letztmalig geben wir Ihnen Gelegenheit …. Die Gesamtforderung beträgt derzeit … € und wächst durch Zinsen und Gebühren dauernd an. Der Betrag erhöht sich noch einmal erheblich, sobald wir einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie veranlassen. Nutzen Sie diese Chance und ersparen Sie sich gerichtliche Schritte und den Besuch des Gerichtsvollziehers oder Pfändungsmaßnahmen auf Konten und Einkünfte.“ Dann gibt es häufig Vorschläge zu Ratenzahlungen.
Oder „Die Einleitung gerichtlicher Schritte steht unmittelbar bevor. Nach Erwirkung eines Vollstreckungstitels besteht 30 Jahre lang die Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung gegen Sie zu betreiben: Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kontopfändung, Haftbefehl, … „.
Eine Verbraucherzentrale hatte gegen diese Formulierungen geklagt, weil sie nach ihrer Meinung unzulässig aggressive Formulierungen enthielten und daher unzulässigen Druck ausübten. Die Frage wird durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt; die Klage der Verbraucherzentrale wurde in drei Instanzen abgewiesen. Die Richter urteilten, dass diese Formulierungen nicht zu beanstanden seien, egal ob die geltend gemachten Forderungen fragwürdig, bestritten oder verjährt seien. Jeder Verbraucher wisse, dass er in einem Zivilprozess nicht zwangsläufig zur Zahlung verurteilt werde; die Nennung von Zwangsmaßnahmen – auch Haftbefehl – sei nicht zu beanstanden, weil das Recht diese Maßnahmen zur Verfügung stelle.
Eine andere Formulierung, die gerne in Verbindung mit offenen Mobilfunkrechnungen verwendet wird, beinhaltet, dass die persönlichen Daten an die SCHUFA übermittelt werden, wenn nach einer Mahnung nicht gezahlt werde. Diese Formulierung wird von Gerichten als unzulässig angesehen, weil sie gegen Datenschutzrecht verstößt. Denn danach reicht es aus, dass der (angebliche) Schuldner die Forderung bestreitet, damit der Eintrag bei der SCHUFA unterbleibt.
Für den Umgang mit Inkassoschreiben gilt also: Ist an den Forderungen nichts dran, ändern daran auch aggressive Formulierungen nichts. Darüber reden, wie man denn damit umgeht, sollte man aber schon.