Es geht bei diesem Thema um sogenannte Fernabsatzverträge, d.h., bei diesen Verträgen sind Sie und Ihr Vertragspartner sich nie begegnet. Bei diesen Verträgen können Sie ein Widerrufsrecht haben; dabei ist es dann gleichgültig, aus welchem Grund Sie widerrufen wollen. Aber was genau ist ein Fernabsatzvertrag, und wann können Sie widerrufen?
⇒ Was ist ein Fernabsatzvertrag?
Er liegt vor, wnn Sie den Vertrag ausschließlich über Briefe, Kataloge, Telefonate, Dokumente per Fax, E-Mails, SMS, Rundfunk oder Fernsehen geschlossen haben. Dazu folgender
⇒ Fall
Ein Ehepaar hatte in einem persönlichen Gespräch mit einem Außendienstmitarbeiter über die Bedingungen über ein Darlehen gesprochen. Nach diesem Gespräch lief der weitere Kontakt nur per Post, und es wurde ein Darlehensvertrag geschlossen. Das Ehepaar widerrief den Vertrag und begründete ein Widerrufsrecht damit, dass ein Fernabsatzvertrag abgeschlossen worden sei.
Beim Bundesgerichtshof (BGH) verlor das Ehepaar den Prozess, nachdem es in zwei unteren Vorinstanzen teilweise gewonnen hatte. Die Begründung des BGH war, dass es jedenfalls einen persönlichen Kontakt vor dem Abschluss des Darlehensvertrages gegeben hatte. An einem widerruflichen Vertrag „unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln“ fehle es, wenn der Verbraucher einen persönlicher persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmers oder einem seiner Vertreter hatte.
⇒ Wann können Sie einen Fernabsatzvertrag widerrufen?
* Sie müssen Verbraucher sein. Wenn Sie den Vertrag gewerblich abgeschlossen haben, haben Sie kein Widerrufsrecht.
* Ihr Vertragspartner muss Unternehmer sein. Bei einem Vertrag mit einer Privatperson gibt es kein Widerrufsrecht. Daher muss man z.B. bei Ebay aufpassen: Dort gibt es sowohl Verkäufe von Privaten als auch von Unternehmern.
* Sie müssen die Widerrufsfrist einhalten. Die Frist beträgt 14 Tage; sie beginnt mit dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Um die Frist zu wahren, reicht es, wenn Sie den Widerruf rechtzeitig absenden. Achten Sie darauf, dass Sie die Absendung nachweisen können!
Die Widerrufsfrist beginnt aber erst zu laufen, wenn Sie über Ihr über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden sind; dabei müssen Sie schriftlich oder per Email aufgeklärt worden sein. Eine ausreichende Aufklärung über ein Widerrufsrecht unterliegt dabei hohen Anforderungen. Sie müssen sowohl über das Recht selbst als auch über die Folgen eines Widerrufs aufgeklärt worden sein.
Bei Darlehensverträgen kann es sich besonders lohnen, die Belehrung über ein Widerrufsrecht genau zu prüfen.
Auch wenn Sie aufgeklärt worden sind, beginnt die Widerrufsfrist bei einem Kauf von Waren erst, wenn Sie die Waren erhalten haben. Ihr Widerruf muss keine Begründung enthalten.
⇒ Ausnahmen von einem Widerrufsrecht
Es gibt eine lange Liste von Ausnahmen im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 312 g BGB). Bei all´ diesen Ausnahmen können Sie Verträge nur widerrufen, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
Beispiele für häufig vorkommende Ausnahmen sind:
* Verträge über Waren, die speziell für Sie nach Ihren Vorgaben hergestellt worden sind.
* Verträge über Waren, die schnell verderben können – frische Lebensmittel, Schnittblumen, auch Strom und Gas!
* Verträge über sog. termingebundene Leistungen – z.B. Kfz – Anmietung, Hotelzimmerbuchung, Buchung von Cateringdienstleistungen. Die Buchung von Pauschalreisen fällt nicht unter diese Ausnahme!
* Verträge über die Lieferung von bestimmten Zeitungen und Zeitschriften. Abonnements fallen nicht darunter; diese können Sie widerrufen!
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