Ein Arbeitsverhältnis endet niemals automatisch mit einer Rente oder mit einem Rentenalter. Deshalb geht es hier um Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern über einen Renteneintritt und um die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen.
Es kann in einem Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung Regelungen geben, wann ein Arbeitsverhältnis bei einem Bezug von Rente endet.
Zur Frage, wann ein Tarifvertrag für Mitarbeiter gilt: > Arbeitsvertrag: Inhalte, Beendigung, Arten
Zur Betriebsvereinbarungen: > Betriebsvereinbarung Günstigkeitsprinizip
Wenn es eine Vereinbarung gibt, stellt sich die weitere Frage, ob die Vereinbarung wirksam ist. Für diese Prüfung muss zwischen den verschiedenen Rentenarten unterschieden werden.
⇒ Regelaltersrente
Eine vertragliche Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen der Regelaltersrente endet, ist möglich.
Wenn Sie wissen möchten, wann es die Regelaltersrente gibt: (Es öffnet sich eine PDF Datei)
> Regelaltersrente
⇒ Rente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersrente
Eine vertragliche Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis endet, wenn eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersrente bezogen werden kann, ist nur möglich, wenn
* diese Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurde oder
* schon früher abgeschlossen wurde, aber vom Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist.
⇒ Altersrente für Schwerbehinderte
Eine vertragliche Vereinbarung über das Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn eine Altersrente wegen Schwerbehinderung bezogen werden kann, ist unwirksam.
⇒ Rente wegen Erwerbsminderung
Hier muss man unterscheiden:
* teilweise Erwerbsminderung
Es kann nicht vereinbart werden, dass das Arbeitsverhältnis endet, wenn eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen werden kann. Diese Vereinbarung ist unwirksam.
* volle Erwerbsminderung
Eine vertragliche Vereinbarung über das Ende des Arbeitsverhältnisses bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist möglich.
⇒ Wirksamkeit von Vereinbarungen
Auch wenn Vereinbarungen über das Ende eines Arbeitsverhältnisses wegen Rente möglich sind, muss darauf geachtet werden, ob sie klar und eindeutig formuliert sind! Gibt es hier Zweifel, können die Vereinbarungen unwirksam sein.