Urlaubsanspruch – Mindesturlaub, Zusatzurlaub, Berechnung, Teilzeit, unbezahlt

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Es ist nicht immer ganz einfach: Wie hoch ist der Mindesturlaub? Was ist Mehrurlaub und Zusatzurlaub? Wie wird ein Urlaubsanspruch berechnet? Unbezahlter Sonderurlaub ist im Trend, z.B. Sabbatical: Wie wird dann der Urlaubsanspruch berechnet?
Man muss zwischen dem gesetzlichem Mindesturlaub und den Urlaubstagen unterscheiden, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzlich vereinbart haben.

⇒ Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs

Bei einer 6 Tage Woche besteht ein gesetzlicher Anspruch auf 24 Werktage Erholungsurlaub; bei einer 5 Tage Woche beträgt der Anspruch 20 Tage. Wichtig dabei: Werktage sind nicht unbedingt dasselbe wie Arbeitstage; Werktage sind Montag bis Samstag!
Teilzeitmitarbeiter, die nicht an jedem Wochentag arbeiten, haben zum Beipiel bei 2 Tagen Arbeitszeit je Woche 8 Tage Mindesturlaub; sie haben dann an den Tagen Urlaub, an denen sie normalerweise arbeiten. So ergibt sich bei 8 Tagen ein Mindesturlaub von 4 Wochen.
Für Mitarbeiter mit Arbeitszeitmodellen, in denen sie unregelmäßig mehr als 6 oder weniger als 5 Arbeitstagen je Woche arbeiten, ist die Berechnung des Urlaubs komplizierter. Der Urlaubsanspruch muss nach dem Arbeitsrhythmus über ein Urlaubsjahr berechnet werden.

⇒ Höherer Mehrurlaub als gesetzlicher Mindesturlaub

Mehr Urlaub als der gesetzliche Mindesturlaub kann im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem geltenden Tarifvertrag vereinbart sein.
Zur Frage, wann eine Betriebsvereinbarung gilt > Betriebsvereinbarung Günstigkeitsprinzip
Zur Frage, wann ein Tarifvertrag gilt > Arbeitsverträge: Inhalte, Beendigung, Arten
Wenn Ihnen mehr Urlaub als der gesetzliche Mindesturlaub zusteht, berechnen Sie ihn wie den gesetzlichen Mindesturlaub.

⇒ Höherer Zusatzurlaub als gesetzlicher Mindesturlaub

Höheren Zusatzurlaub als den gesetzlichen Mindesturlaub kann es in speziellen Gesetzen geben:
Schwerbehinderte Menschen haben einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von 5 Arbeitstagen je Urlaubsjahr; wenn ihre Arbeitszeit mehr oder weniger als 5 Arbeitstage je Woche beträgt, erhöht oder vermindert sich dieser Anspruch entsprechend.
Jugendliche haben einen Mindesturlaub von 30 Werktagen, wenn sie am Beginn eines Urlaubsjahres noch nicht 16 Jahre alt sind; sind sie zu diesem Zeitpunkt noch keine 17 Jahre, beträgt dre Mindesturlaub 27 Werktage; 26 Werktage gibt es, wenn sie noch keine 18 Jahre sind.

⇒ Urlaubsberechnung, wenn in einem Urlaubsjahr unbezahlter Sonderurlaub genommen wurde

Anlässe für unbezahlten Sonderurlaub gibt es viele, von der Pflege von Verwandten über eine Auszeit für eine Weltreise oder für ein Sabbatical-Jahr.
> Dazu folgender Fall
Ein Mitarbeiter hatte ein komplettes Kalenderjahr unbezahlten Sonderurlaub. Er klagte für dieses Jahr auf Gewährung von bezahltem Urlaub. In der 1. Instanz beim Arbeitsgericht verlor er den Prozess, in der 2. Instanz beim Landesarbeitsgericht gewann der Mitarbeiter. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Klage des Mitarbeiters endgültig ab.
Das BAG begründete seine Entscheidung damit, dass die Hauptpflichten aus einem Arbeitsverhältnis Arbeit und Bezahlung sind; diese Hauptpflichten sind bei einem unbezahlten Sonderurlaub aufgehoben. Urlaub dient dem Zweck der Erholung; deshalb kann es ihn nach dem BAG nur dann geben, wenn die Hauptpflichten bestehen.
Bei einem unbezahlten Sonderurlaub, der weniger als 1 Jahr beträgt, muss der anteilige Urlaub für die Zeit berechnet werden, in der der Mitarbeiter gearbeitet hat.
Bei einer Pflegezeit entstehen allerdings Urlaubstage.
Dazu > Urlaubsanspruch – bei Altersteilzeit, bei Elternzeit, bei Pflegezeit