Kann man den Kauf von Matratzen widerrufen, die online im Internet gekauft wurden? Die werden ja üblicherweise in versiegelter Schutzfolie verschickt, und Käufer packen sie aus, um sie auszuprobieren. Der Verkäufer wird deshalb aus Hygienegründen über eine Rücksendung nicht begeistert sein. Online Käufe im Internet sind sog. Fernabsatzverträge.
Die allgemeinen „Spielregeln“ zum Widerruf von Fernabsatzverträgen finden Sie unter
> Widerruf Fernabsatz Vertrag – Internet und andere
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in letzter Instanz für Matratzen entschieden, dass auch hier ein Online Kauf widerrufen werden kann.
⇒ Die Gründe der Entscheidung des BGH
Der Verkäufer hatte gegen eine Widerrufsmöglichkeit eingewandt, dass nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beim Online Kauf von Matratzen ein Widerruf nicht möglich sein. Er berief sich dafür auf § 312g im BGB, die Vorschrift schließt für viele Fälle ein Widerrufsrecht aus. Dort heißt es unter anderem, dass bei Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, ein Widerruf ausgeschlossen ist, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Der Verkäufer machte daher geltend, er habe die Matratze versiegelt versandt, und der Käufer habe die Versiegelung entfernt. Die Matratze sei nach einer Rücksendung auch nicht mehr neuwertig.
Der BGH urteilte dagegen, ein Widerruf sei nicht ausgeschlossen, weil
* es die Möglichkeit der Reinigung gebrauchter Matratzen gebe,
* es auch einen Markt für den Handel mit gebrauchten Matratzen gebe,
* schließlich auch der mehrfache Gebrauch von Matratzen im Hotelgewerbe üblich sei.
Deshalb sei dem Internet Verkäufer von Matratzen eine mögliche Wertminderung zumutbar; er könne diese in seine Preiskalkulation einfließen lassen. Den Interessen des Verkäufers werde auch dadurch Rechnung getragen, dass er möglicherweise einen Anspruch auf Ersatz der Wertminderung habe.
Mit diessem Argument verweist der BGH auf § 357 Absatz 7 BGB: Danach hat ein Internetverkäufer Anspruch auf Wertersatz, wenn der Wertverlust der Ware auf einen Umgang zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war. Das wird für den Verkäufer allerdings schwierig zu beweisen sein; das Auspacken und Probeliegen auf der Matratze reicht jedenfalls nicht aus, einen Anspruch auf Wertersatz zu begründen.
In dem Urteil war auch noch ein Problem, ob der Käufer den Widerruf gegenüber dem Verkäufer wirksam erklärt hatte. Der Käufer hatte formuliert: „ . . . ich muss die Matratze aus der Bestellung . . . leider an Sie zurücksenden“. Der Verkäufer versuchte in diesem Zusammenhang, den Prozess zu seinen Gunsten mit dem Argument zu retten, der Widerruf sei damit nicht eindeutig erklärt. Die Erklärung könne auch bedeuten, dass andere Gründe als einen Widerruf die Rücksendung veranlasst hätten.
Auch hier urteilte der BGH aber zugunsten des Käufers: Ein Widerruf muss nicht begründet werden (siehe auch unter dem Link oben); es sei auch für die Rücksendung kein anderer Anlass als ein Widerruf ersichtlich.
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